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Wann droht ein Aufbauseminar 

Fahranfänger in der Probezeit müssen ein Aufbauseminar absolvieren, wenn sie einen schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße) begehen.

Aufbauseminare 

A-Verstöße 

Schwerwiegende Regelverstöße ein Bußgeld ab 60 Euro und Punkte nach sich. Die Probezeit verlängert von zwei auf 4 Jahre.

Häufige Verstöße sind z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h

Zu geringer Abstand

Rechts überholen

Fahren ohne Begleitperson (bei Führerschein ab 17)

Handynutzung am Steuer

B-Verstöße 

Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend, erst beim zweiten Mal resultiert ein Aufbauseminar. Ein einzelner B-Verstoß hat keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Häufige Verstöße sind z. B.

Fahren mit abgefahrenen Reifen

Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate

Das Mitnehmen von Kindern ohne ordnungsgemäße Sicherung.

Dauer und Ablauf 

Wenn ein Aufbauseminar angeordnet wird, muss der Fahranfänger dieses in der Regel innerhalb von zwei Monaten absolvieren.

Das Seminar besteht aus vier Theoriesitzungen (je 135 Minuten) und einer 30-minütigen Fahrprobe, die zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet.

Nach Abschluss erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss.

Erfolgt dies nicht fristgerecht, wird der Führerschein entzogen und erst nach Vorlage der Bescheinigung wieder erteilt.

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Was ist das Ziel eines Aufbauseminars? 

Während des Aufbauseminars sollen die Teilnehmer ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen. Dies geschieht durch Aufgabenbearbeitung in Paar- und Kleingruppen, moderierte Gruppengespräche und Diskussionen.

 

Ein Begleitheft mit Informationen und Aufgaben unterstützt den Lernprozess.

Die Fahrprobe dient dazu, unsicheres Verhalten zu identifizieren, gefolgt von einem Feedbackgespräch zwischen Fahrer, Seminarleiter und Mitfahrern.

Was droht, wenn man nicht teilnimmt?

Wer an einem angeordneten Aufbauseminar nicht innerhalb der Frist teilnimmt, verliert seinen Führerschein.

 

Der Führerschein wird erst nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung wieder erteilt.

 

Ein begonnenes Seminar muss vollständig abgeschlossen werden; Teile können nicht in einem späteren Seminar nachgeholt werden. Da die Sitzungen aufeinander aufbauen und der Seminarleiter je nach Teilnehmerfragen unterschiedliche Schwerpunkte setzt, können sich die Nachschulungen unterscheiden.

Was geschieht bei erneuten Verstößen?

Wer nach einem Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung und wird zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten aufgefordert.

 

Bei weiteren Verstößen nach Ablauf dieser Frist wird die Fahrerlaubnis entzogen, und der Führerschein kann frühestens nach drei Monaten neu erteilt werden.

Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung hat keinen Einfluss auf die Wiedererteilung des Führerscheins.

 

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist für die Wiedererteilung nicht zwingend erforderlich, kann aber bei schweren Verstößen oder mehrfachen Verstößen in der Probezeit angeordnet werden.

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