A

Fahrzeugart
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
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Beinhaltet die Klasse: AM A1 A2
Vorraussetzungen
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min. Alter: 24 für direkt Erwerb (ohne Vorbesitz)
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min. Alter 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
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mind. 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren (Aufstieg)
Theorie
Ersterwerb
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mind.12 Grundunterrichte
á 90 Min.
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4 Klassenspezifische
Unterrichte á 90 Min.
Praktische Ausbildung
Grundausbildung
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Die Anzahl der Fahrstunden ist
Abhängig von der Leistung und den
Fähigkeiten des Fahrschülers
Ersterwerb Sonderfahrten
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5 Std. á 45 Min. auf Bundes-
oder Landstraßen -
4 Std. á 45 Min. auf der Autobahn
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3 Std. á 45 Min. bei Dämmerung
oder Dunkelheit
Erweiterung Sonderfahrten:
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3 Std. á 45 Min. auf Bundes-
oder Landstraßen* -
2 Std. á 45 Min. auf der Autobahn*
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1 Std. á 45 Min. bei Dämmerung
oder Dunkelheit*
Erweiterung
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mind.12 Grundunterrichte
á 90 Min*
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4 Klassenspezifische
Unterrichte á 90 Min.
*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Unterlagen
Biometrisches Passbild I Sehtest I Erste-Hilfe-Kurs I Personalausweis oder Reisepass